Praktika im ev. Kulturzentrum Hermannstadt/Sibiu - Rumaenien

Praktika im ev. Kulturzentrum Hermannstadt/Sibiu - Rumaenien

Arbeitgeber
Landeskonsistorium der Evangelische Kirche A.B. in Rumänien
Ort
Hermannstadt/Sibiu
Land
Romania
Url (PDF/Website)
Von
Theilemann, Wolfram G.

Praktikumsordnung für das Kultur- und Begegnungszentrum "Friedrich Teutsch" der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien

Das Landeskonsistorium der Evangelische Kirche A.B. in Rumänien in Hermannstadt/Sibiu bietet nach Maßgabe seiner Möglichkeiten Studierenden höherer Semester und AbsolventInnen des In- und Auslands Praktika in den drei Arbeitsbereichen des landeskirchlichen Kultur- und Begegnungszentrums "Friedrich Teutsch": Zentralarchiv, Landeskirchliches Museum und Öffentlichkeitsarbeit.

I Angebote

Das Landeskonsistorium vergibt zur Unterstützung der Aufbauarbeit im landeskirchlichen Kultur- und Begegnungszentrum Praktika an Universitäts- und Fachhochschulstudenten höherer Semester nach Ablegung der Zwischenprüfung (Vordiplom) bzw. ab 3. Studienjahr oder als "Nachpraktikum" für InteressentInnen mit abgeschlossenem bzw. im Abschluß befindlichem Studium. Dies können angetreten werden

(1) im Bereich des Zentralarchivs (Magazindienst, Verzeichnung, bibliothekarische Titelaufnahme, Inventarisierung von Sammlungsgut, Bibliotheksrecherchen, Ausstellungsvorbereitung), sofern die InteressentInnen in einem Hauptfach Geschichtswissenschaft oder Theologie studieren und erste Studien- und Arbeitserfahrungen in archiv- und bibliothekswissenschaftlich relevanten Tätigkeitsfeldern nachweisen können,

(2) im Bereich des Landeskirchlichen Museums (Inventarisierung, Bibliotheksrecherchen, Ausstellungsvorbereitung), sofern die InteressentInnen in einem Hauptfach Geschichte, Ethnologie, Kunstgeschichte oder Restaurierung/Konservierung studieren und erste Studien- und Arbeitserfahrungen in museologischen oder ausstellungsgestalterischen Tätigkeitsfeldern nachweisen können,

(3) im Bereich des Tagungs- und Begegnungszentrums (Veranstaltungskonzeption und -durchführung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung), sofern die InteressentInnen erste praktische Erfahrungen in der kulturellen Öffentlichkeitsarbeit nachweisen können.

II Rahmenbedingungen

(1) Die Praktikumsdauer beträgt mindestens 6 durchgehende Wochen, in der Regel und im Zentralarchiv grundsätzlich mindestens 3 durchgehende Monate. Über Ausnahmen entscheidet die Kanzlei auf Vorschlag des zuständigen Referenten.

(2) Um die Qualität von Arbeit und Betreuung zu gewährleisten, können
1. nur PraktikantInnen angenommen werden, wenn im anvisierten Arbeitsbereich ein(e) wissenschaftliche(r) Mitarbeiter/-in tätig ist und über ausreichendes Zeitbudget verfügt,
2. nur bis zu 3 PraktikantInnen zu gleicher Zeit angenommen werden, davon höchstens 2 im selben Arbeitsbereich.

(3) EDV-Praxis (MS Windows, Access, Excel, WordPerfect), Basiswissen um kirchliche Strukturen bzw. Geschichte, Teamfähigkeit sowie ansatzweise (süd-) osteuropäische Überlebenserfahrungen werden vorausgesetzt. Kenntnisse in der rumänischen Geschichte sowie der rumänischen und/oder ungarischen Sprache sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.

(4) Das Landeskonsistorium unterstützt ausdrücklich die Bewerbungen von Gliedern einer christlichen Kirche innerhalb des Ökumenischen Rates der Kirchen. Die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ist aber keine zwingende Bedingung für ein Praktikum.

(5) Die PraktikantInnen sollten für die Zeit ihres Praktikums möglichst an ihrer Heimathochschule immatrikuliert sein. Für Ausländer ist eine fristgemäße Auslandskrankenversicherung erforderlich. Auch Inländer tragen selbst Sorge für ihre Krankenversicherungen für die Zeit ihres Praktikums.

(6) Ein Entgelt kann nicht gewährt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Praktikum anfallen können (z.B. Fahrtkosten, Gebühren oder Bußgelder) sind von den PraktikantInnen selbst zu tragen. Das Landeskonsistorium bietet aber nach Möglichkeit Unterstützung bei der ggf. nötigen Einwerbung von Stipendien.

(7) Für die gesamte Dauer ihres Praktikums stellt das Landeskonsistorium ein Gästezimmer oder eine Gästewohnung mit Kochgelegenheit unentgeltlich zur Verfügung. Für PraktikantInnen mit einer Dienstzeit von mindestens 3 Monaten im Zeitraum Oktober bis Juni kann das Landeskonsistorium nach Bedarf die Kosten für eine Vollpension in der Kantine des Theologischen Instituts übernehmen.

III Verpflichtungen

(1) Mit Annahme des Praktikumsplatzes verpflichten sich die PraktikantInnen
1. ihre Arbeitszeit im Kulturzentrum für den vorgesehenen Zweck zu nutzen,
2. ihrem Betreuer bzw. dem zuständigen Referenten vorab, jedenfalls aber rechtzeitig alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können (z.B. privat bedingte Abwesenheit bzw. Erkrankung),
3. die Geschäftsordnung der Kanzlei des Landeskonsistoriums bzw. ihrer Abteilungen, die Hausordnung des Kulturzentrums sowie alle für Zentralarchiv und Museum gültigen Rechtsverordnungen (z.B. Benutzungs- und Gebührenordnungen) anzuerkennen und zu befolgen,
4. die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für PraktikantInnen (7h/Tag, 1 h Mittagspause) einzuhalten und den täglichen Dienstbeginn bzw. Dienstende mit dem jeweiligen Betreuer innerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten der MitarbeiterInnen (7 - 17 h) zu vereinbaren,
5. hinsichtlich aller dienstlichen Angelegenheiten Vertraulichkeit zu wahren und etwaige aus dem Praktikum unmittelbar hervorgehende und zur Publikation bestimmte Arbeiten vorab der Kanzlei zur Genehmigung vorzulegen,
6. sich am ersten und letzten Werktag des Praktikumszeitraums persönlich in der Kanzlei des Landeskonsistoriums sowie beim zuständigen Referenten zu melden.

(2) Mit den PraktikantInnen wird vorab ein unverbindliches Arbeitsprofil unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Absichten vereinbart. Sie erhalten zu Beginn eine Führung durch alle Teile des Kulturzentrums, werden fachlich einem der drei Arbeitsbereichen zugewiesen und nach einer Einarbeitungszeit von deren weisungsberechtigten Verantwortlichen, einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter oder dem zuständigen Referenten praktisch angeleitet.

(3) Die PraktikantInnen nehmen zur Kenntnis, daß der zuständige Referent nach Rücksprache mit ihnen und der Kanzlei das vorgesehene Arbeitsprofil im Interesse des Dienstbetriebs, der Ausführung von Dienstfahrten oder der Unterstützung von Zielen von Drittmittelprojekten kurzfristig und zeitweise, jedoch nicht grundlegend ändern kann.

(5) Die Nutzung der dienstlichen Geräte (z.B. PC, Email, Internet) und sonstiger Arbeitsmaterialien für private Zwecke ist unzulässig.

(6) Die Auswahl der PraktikantInnen obliegt alleine der Kanzlei des Landeskonsistoriums auf Vorschlag des zuständigen Referenten und Leiter des Kulturzentrums sowie in Absprache mit den Verantwortlichen der drei Arbeitsbereiche. Sie erfolgt in der Regel für die erste Hälfte des Kalenderjahres zum 15. Oktober des Vorjahres, für die zweite Hälfte des Kalenderjahres zum 15. März des Laufenden Jahres. Soweit noch freie Plätze verfügbar sind, werden Praktika auch nach den vorgenannten Terminen vergeben.

(7) Ein Anspruch der InteressentInnen auf Gewährung eines Praktikumsplatzes besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen, namentlich Verstöße gegen die gültigen Benutzungs- und Geschäftsordnungen.

(8) Das Kulturzentrum ist keine kirchlich oder staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung. Am Ende des Praktikums stellt die Kanzlei des Landeskonsistoriums eine Praktikumsbescheinigung aus, die die PraktikantInnen bis spätestens 1 Monat nach dem letzten Werktag erhalten.

IV Bewerbungen

(1) Bewerbungen können persönlich, per Post oder per e-mail (pdf) an die Kanzlei des Landeskonsistoriums gerichtet werden:

Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien
RO - 55185 Sibiu / Hermannstadt
Str. G-ral Magheru Nr. 4
Tel./Fax. (0040) 0269/ 217 864
mailto: ev.landeskon@logon.ro

Formlose Bewerbungen sollten folgende Angaben enthalten:
1. Studiengänge und Studienzeit (Semester und Hochschule) mit Notenangaben zu den bestandenen Prüfungen,
2. beabsichtigter Zweck und Zeitraum des Praktikums sowie persönliche Motivation.

(2) Beizufügen sind:
1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto, aus dem die persönlichen Verhältnisse der BewerberInnen sowie der schulische und berufliche Werdegang ersichtlich sind,
2. bei Gliedern christlicher Kirchen ein pfarramtliches Zeugnis.

Das Praktikumsangebot und diese Ordnung wird öffentlich ausgehängt und via Internet bekannt gemacht. Zusätzliche Informationen: ev.kirar@logon.ro

Inkraftsetzung

Diese Praktikumsordnung tritt am 15. Oktober 2003 in Kraft.
Gleichzeitig werden sämtliche bisherigen diesbezüglichen Verordnungen oder sonstigen Vereinbarungen außer Kraft gesetzt.

Bischof D.Dr. Christoph Klein e.h.
Hauptanwalt Friedrich Gunesch e.h.

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